Die Bauernrepublik

Die Landesversammlung, die Versammlung der freien Dithmarscher Bauern, war bis um die Mitte des 15. Jahrhunderts das einzige Gremium für Angelegenheiten des ganzen Landes. Dem Sonderwillen der Kirchspiele und Geschlechter hatte sie aber nur wenig entgegenzusetzen.

So konnten z. B. in den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts von Norddeich aus Raubzüge gegen Hamburger Schiffe geführt werden und Wöhrdener schlugen sich mit Männern aus Wesselburen.

 

Markus Swin
Das Portrait des selbstgewissen Achtundvierzigers Markus Swin
und seiner Frau drückt diese Tendenzen sinnfällig aus.

Als 1442 die blutigen Auseinandersetzungen endlich beigelegt waren, versuchte man, die übergreifenden staatlichen Strukturen in Dithmarschen zu stärken. 1447 wurde deshalb beschlossen, dass die fünf Döffte je 12 Vertreter in ein großes Schiedsgericht entsenden und dessen 60 Mitglieder wöchentlich in Heide tagen sollten.

Da die Strandmannsdöfft sich diesem Rat verweigerte, blieb es bei 48 "Richtern". Dieser Rat der "Achtundvierzig" spiegelte nicht die sozialen Verhältnisse des Landes wieder.

Da die "Achtundvierzig" allmählich ihre Machtposition ausbauten und zu nicht abwählbaren "Regenten" wurden, erscheint die Republik Dithmarschen in ihren letzten Jahren mit deutlichen Zügen einer "Bauernaristokratie".

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